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Landespflegegeld

 

Antrag auf das Landespflegegeld

 

Ab sofort ist es möglich das Landespflegegeld zu beantragen und sich somit 1000 Euro jährlich als staatliche Unterstützung in Bayern zu sichern. Die Auszahlung des Pflegegeldes hat im September 2018 begonnen.

 

Die Initiative des Freistaates Bayern soll vor allem den Pflegebedürftigen, sowie den pflegenden Familien zur Hilfe kommen.

 

Anspruch auf das jährliche Pflegegeld besitzen alle Bürger des Freistaates Bayern,

die mindestens den Pflegegrad 2 besitzen. 

 

Was benötigen Sie zur Antragsstellung?

 

  • das ausgefüllte Antragsformular 

  • eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses der beantragenden Person

  • eine Kopie des Bescheids über die Festlegung des Pflegegrades 2 oder höher

  • Im Falle einer rechtlichen Unmündigkeit der beantragenden Person, muss die Bevollmächtigung des rechtlichen Vertreters beigefügt werden.

 

Diese Unterlagen sollten anschließend per Post an die

 

Bayerisches Landesamt für Pflege
- Landespflegegeld
-
Postfach 1365
92203 Amberg

gesendet werden.

 

Alternativ dazu, ist es möglich den Antrag auf das Landespflegegeld Online zu stellen:

http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp

 

Desweiteren ist es erwähnenswert, dass der Antrag nur einmal gestellt werden muss, sofern der Anspruch der pflegebedürftigen Person auf das Pflegegeld weiterhin besteht. Wird der Anspruch verloren, muss die Landespflegegeldstelle jedoch sofort informiert werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.landespflegegeld.bayern.de

 

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