Sie weden zuhause gepflegt und beziehen das Pflegegeld?
Dann erhalten Sie in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege.
In vielen Fällen ist dieser auch gesetzlich vorgeschrieben.
Das Pflegegeld wird gekürzt oder im Wiederholungsfall ganz entzogen, wenn Pflegebedürftige die Beratung nicht abrufen.
Das Beratungsgespräch stärkt und gewährleistet die Qualität der Pflege zuhause.
Pflegebedürftige die keinen Anspruch auf das Pflegegeld haben (z.B. Personen mit PG 1) können auf freiwilliger Basis halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Unsre Fachkraft kümmert sich um Ihre Kostenlose VERPFLICHTENDE Pflegeberatung § 37.3
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