Pressemitteilung VHBP, Berlin
21.01.2022
Die Impfpflicht und ihre Auswirkung auf die Versorgungssicherheit der 24-Stunden-Betreuer.
Pflegereform 01.01.2022
18.01.2022
Informieren Sie sich über die neuesten Änderungen innerhalb der Pflege.
Corona-Krise und bedrohter Osten
15.12.2021
Aufgrund der Corona-Krise und der zunehmenden Gefahr eines russischen Angriffes auf die Ukraine werden viele Ukrainer versuchen in den Westen zu fliehen und dort zu arbeiten. Keine Ausnahme ist dabei natürlich Deutschland, denn hier arbeiten bereits illegalerweise einige unterbezahlte osteuropäische Betreuungskräfte.
Mindestlohn für entsandte Betreuungskräfte
24.06.2021
Dank dem Bundesarbeitsgerichts wurde das Urteil gefällt, dass osteuropäische Betreuungskräfte von nun an den vollen Mindestlohn abbezahlt bekommen. Ist das für die Betreuenden aber überhaupt noch leistbar?
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Wichtiger Schritt für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
28.01.2021
Die neue Norm DIN SPEC 33454 bringt neue Qualität in die Branche, es gibt aber immer noch keine Rechtssicherheit für Betreuungspersonen und Pflegebedürftige.
Pressemitteilung VHBP, Berlin
01.12.2020
Betreuung in häuslicher Gemeinschaft:
Pflegende Angehörige sind Leidtragende der Rechtsunsicherheit
Pressemitteilung VHBP, Berlin
26.11.2020
Razzia ist ein Weckruf -
Wann schafft das Arbeitsministerium endlich Rechtssicherheit für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft?
Am 25. November wurde bundesweit in über 70 Geschäftsräumen eine Razzia durchgeführt wegen des Verdachts, dass diese Unternehmen ukrainische Betreuungspersonen ohne Arbeitserlaubnis an Privathaushalte vermittelt haben.
Pressekontakt:
Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.
Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer
Lindencorso, Unter den Linden 21, 10117 Berlin
Telefon: 030 20659-427
info@vhbp.de
www.vhbp.de
Pflege - Eigenanteile sind gestiegen
Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen der Altenhilfe zahlen zunehmend höhere Beiträge aus eigener Tasche. Das hat eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft ( IW ) ergeben. Vor allem in ostdeutschen Ländern macht sich dieser Trend bemerkbar.
Am deutlichsten erhöhte sich der Eigenanteil für die Pflege in Mecklenburg-Vorpommern: Dieser ist 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 78 Prozent gestiegen, von 292 Euro pro Monat auf nun 520 Euro. Es folgten Sachsen-Anhalt mit einem Anstieg von knapp 76 Prozent und Thüringen mit 66 Prozent. Das geht aus den Daten des Verbands der Ersatzkassen ( vdek ) hervor.
Auch in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und im Saarland haben die Eigenanteile der Pflegekosten zugenommen. Derzeit liegen sie im Bundesdurchschnitt bei 693 Euro. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit 953 Euro.
Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Dazu kommen für Heimbewohner außerdem noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und für Investitionen in den Einrichtungen. Insgesamt ergeben sich im Bundesschnitt derzeit knapp 1900 Euro Zahlungen aus eigener Tasche.
Active Cues - Tovertafel
21.11.2019
Die Tovertafel ist eine besondere Form der Lichtprojektion, die im Rahmen der Doktorarbeit von Hester Le Richie entstanden ist. Die interaktiven Lichter werden auf handelsüblichen Tischen projiziert und sorgen für besondere Kontaktmomente und bereichern so die Welt von Menschen mit gemäßigter bis schwerer Demenz.
Die Funktion der Tovertafel wird Ihnen in diesem Video veranschaulicht
Alternative Ausgestaltung der Pflegeversicherung
15.11.2019
Eine grundlegende Finanzreform und eine konzeptionelle Neuordnung der Altenpflege – diese Gesamtversion einer neuen Pflegewelt hat in dieser Woche der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang vorgestellt. In seinem Gutachten zeigt er eine "Pflegewelt ohne Sektoren" und beschreibt ein System, das nach "Wohnen" und "Pflegen" organisiert ist. Zwar würden Pflegebedürftige weiterhin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung begutachtet werden, doch statt wie bisher über Pflegegrade abgerechnet zu werden, würde für jeden Pflegebedürftigen ein individuelles Pflegebudget nach ihren bzw. seinen Bedürfnissen errechnet werden. Case- und Care-Manager sollen Pflegebedürftige beraten, welche Leistungen und Module in Anspruch genommen werden können.
Pflege - Finanzierung über Sockel-Spitze-Tausch
15.11.2019
Mit einem sog. Sockel-Spitze-Tausch soll dafür gesorgt werden, dass die Pflegekasse die Pflegekosten vollständig trägt und dem Versicherten einen fixen, begrenzten Eigenanteil berechnet.
Derzeit zahlt die Pflegeversicherung Pflegebedürftigen einen Sockelbetrag, den Rest hingegen müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen. Allein für den Pflegeanteil in einem Heim müssen Sie aktuell durchschnittlich mehr als 600 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Werden auch Unterbringung und Verpflegung eingerechnet, summieren sich die Kosten auf mehr als 1.800 Euro.
Das Szenario im Gutachten sieht vor, dass alle Pflegebedürftigen einen Sockelbetrag von 471 Euro zahlen. Unabhängig davon, ob jemand im Heim oder zu Hause wohnt, übernimmt die Pflegeversicherung die Grundpflege und Betreuung, die Krankenkasse hingegen die Behandlungspflege und Rehabilitation.
Rothgang präsentiert aber auch Finanzierungsmodelle über die Pflegevollversicherung sowie die Pflegebürgerversicherung und bietet damit je nach politischer Ausrichtung finanzierbare Handlungsoptionen.