Auf welche Förderungen bzw. Zuschüsse habe ich Anspruch?
Staatliche Zuschüsse
Sie können für die Finanzierung von Pflege und Betreuung das sogenannte Pflegegeld und die Verhinderunspflege in Anspruch nehmen, welche sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen können.
Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung bietet eine Leistung an, die der hilfsbedürftigen Person ausgezahlt wird. Hier geht es um das Pflegegeld, welches dem Betroffenen zur freien Verfügung steht. Anspruch darauf setzt allerdings das Vorliegen eines Pflegegrades voraus. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.
Monatliche Leistungen nach Pflegegraden
Pflegegrad
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Aktuell/pro Monat
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PG 2
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316 Euro
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PG 3
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545 Euro
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PG 4
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728 Euro
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PG 5
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901 Euro
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Verhinderungspflege
Wenn die Pflege eines/einer Angehörigen aus einem bestimmten Grund nicht ausgeführt werden kann, kann die betreuende Person durch die Verhinderungspflege entlastet werden. Laut Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beläuft sich das Verhinderungsgeld auf bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Betrag darf nicht überschritten werden. Die Leistung kann von einer gewerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Auch Nachbarinnen und Nachbarn sowie Bekannte, die nicht mit der oder dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind, können die Aufgabe übernehmen. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.
Leistungen pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege
Pflegebedürftigkeit in Graden
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max. Leistungen (pro Kalenderjahr)
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Pflegegrad 1
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-
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Pflegegrad 2-5
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1.774 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen
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Steuererleichterungen
Neben den staatlichen Zuschüssen, können Sie auch Steuervorteile von bis zu 4.000€ nutzen. Nach § 35EStG können Sie Ihre effektiven Kosten reduzieren, indem Sie die sog. 24-Stunden-Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnen. Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen keine steuerlichen Hilfeleistungen erbringen dürfen. Da es aber unsere höchste Priorität ist, Sie bestmöglich zu beraten, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch Ihren Steuerberater.
Sie haben weitere Fragen?
SP SeniorenPartner berät Sie gerne individuell zu allen Themen rund um Pflegegeld, Verhinderungsgeld oder weiteren Zuschüssen. Hierzu steht Ihnen unser telefonischer Kundenservice unter den Nummern 0911 431 899 60 oder 03581 750 21 32 zur Verfügung. Sie können uns auch gerne eine unverbindliche Anfrage stellen, oder unsere Bedarfsanalyse für eine optimal auf Ihre Situation abgestimmte Beratung senden.