Seniorenbetreuung zu Hause
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Individuelle Beratung unter
0911 431 899 60

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Pflegekosten

Was kostet die sog. 24-Stunden-Pflege/Betreuung?

Bei uns sind alle monatlichen Leistungen einfach und klar zusammengefasst: Es gibt einen Gesamt-Tagessatz!

Sie bezahlen nur den vereinbarten Tagessatz, welcher sämtliche Kosten der Leistung beinhaltet. Diese Tagessätze richten sich nach bestimmten Faktoren wie dem Pflegebedarf der/des Betroffenen, der Ausbildung oder den Sprachkompetenzen der Betreuungsperson. Hat die Betreuungs-/Pflegeperson beispielsweise bereits intensive Erfahrungen in der Betreuung von älteren Menschen, ist mit einem höheren Tagessatz zu rechnen, als bei einer Betreuungs- & Pflegekraft mit weniger Erfahrung.

 

Sprachkompetenzen und Preisübersicht für die Häusliche Betreuung

 

Grundkenntnisse (ca Stufe A1) Die Betreuungsperson versteht nur einfache und kurze Fragen, ist imstande den Sinn aus dem Kontext herauszufinden. Es sind Wiederholungen oder Umformulierungen notwendig. Antwort auf Fragen erfolgt mit einfachen, einzelnen Wörtern oder kurzen auswendig gelernten Äußerungen aus dem Haushalts- und Pflegebereich, keine Satzbildung, keine grammatische Korrektheit. Die Betreuungsperson verwendet erstellte Sprachmaterialien aus dem Sprachbereich: Alltag, Haus, Gesundheit und benötigt Zugang zu Sprachberatung.    

Mittlere Kenntnisse (ca. Stufe A2) Die Betreuungsperson bemüht sich an dem Gespräch aktiv teilzunehmen, kommuniziert mit sehr kurzen Sätzen, wobei Umformulierungen oder Wiederholungen sind zu erwarten. Die Betreuungsperson kann mit einfachen Worten die Umgebung und Umstände im Zusammenhang mit Bedürfnissen beschreiben. Ohne grammatische Korrektheit.  

Gute Kenntnisse (ca Stufe B1) Die Betreuungsperson kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und eigene Interessengebiete äußern. Die Betreuungsperson ist imstande über Erfahrungen und Ereignisse zu berichten und sich in einfachen Begründungen oder Erklärungen zu äußern. Sie baut manchmal auch zusammenhängende Sätze. Grammatische Fehler sind noch vorhanden, aber sie ist sich der grammatikalischen Regeln bewusst. Die Betreuungsperson versucht Zeitformen zu verwenden, konjugiert die Verben und hat einen Grundwortschatz. Ein laufendes Gespräch ist möglich. 

Eine einmalige Servicepauschale von  345 €  für immer ist fällig nach der erfolgreichen Ankunft der ersten Betreuungskraft.

Es bestehen durchaus viele Möglichkeiten, die Kosten signifikant zu reduzieren. Wir von  SeniorenPartner24 erklären Ihnen dies gerne in einem persönlichen Gespräch.

Um ein individuelles Preisangebot für Sie erstellen zu können, bitten wir Sie die Online-Bedarfsanalyse auszufüllen.

Ist eine häusliche Pflege/Betreuung finanzierbar?

Auf den ersten Blick stellt sich vielen Angehörigen oftmals die Frage, inwiefern eine solche häusliche Pflege überhaupt finanzierbar ist. Das Modell beschreibt tatsächlich eine meist kostengünstigere Alternative zu Seniorenheimen. Neben diesem finanziellen Vorteil kann die zu pflegende Person im eigenen Zuhause verbleiben, wo sie sich sicher und gut aufgehoben fühlt. Das ganze Konzept der Betreuung im eigenen Zuhause ist nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Senioren in ihrer vertrauten Umgebung ausgerichtet.

Die sog. 24-Stunden-Pflege  ist eine private Dienstleistung und kann nicht direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Das impliziert, dass die Kosten der häuslichen Pflege zum Teil von der hilfsbedürftigen Person bzw. der Angehörigen übernommen werden müssen.

 

Auf welche Förderungen bzw. Zuschüsse habe ich Anspruch?

Das Pflegegeld

Die gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen bieten eine Leistung an, welche der hilfsbedürftigen Person ausgezahlt wird. Hier geht es um das Pflegegeld, welches dem Betroffenen zur freien Verfügung steht. Anspruch darauf setzt allerdings das Vorliegen eines Pflegegrads voraus. Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren wollen, dann klicken Sie bitte hier.

 

Verhinderungsgeld

* Wenn die Pflege eines/einer Angehörigen aus einem bestimmten Grund nicht ausgeführt werden kann, kann die betreuende Person durch die Verhinderungspflege entlastet werden. Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 € (50%) möglich, sodass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.

 

Haben Sie noch weitere Fragen?

Zögern Sie nicht unsere unten stehende Bedarfsanalyse auszufüllen, damit wir auf Ihre individuellen Anforderungen eingehen und Ihnen ein individuelles Preisangebot unterbreiten können.
Kontaktieren Sie uns auch über unseren Kundenservice unter der Nummer 0911 431 899 60  oder senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage.



Fragebogen zur Betreuungssituation

 

Mit Hilfe des Fragebogens können wir Ihre persönliche Betreuungssituation erfassen und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.

Alternativ können Sie uns den ausgefüllten Fragebogen auch zusenden:

POST:
SP SeniorenPartner
Rollnerstr. 28
90408 Nürnberg

  FAX:
0911 - 431 891 45

E-MAIL:
betreuung@seniorenpartner24.de

 

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